Organisation des Arbeitsschutzes

„Der gesunde Beschäftigte“

Arbeitsschutzmanagement oder international „Occupational Health and Safety Management“ (OHS Management = Management von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit) sind in Deutschland, in Europa und weltweit zu einem wichtigen Thema im Arbeitsschutz geworden. Wie in jedem geordneten Prozess hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass derartige Systeme ein nachhaltig wirkendes Instrument zur Prävention von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsumfeldes darstellen und damit dem Wohle der Beschäftigten dienen. Darüber hinaus tragen sie auch zum wirtschaftlichen Erfolg einer Organisation bei, wodurch ihre Akzeptanz und Verbreitung gefördert wird.

Der wirtschaftliche Erfolg wird durch die Wertschöpfung in einer zunehmend wissensbasierten Produktion und Dienstleistungsgenerierung gesichert und damit wird ein Arbeitsschutzmanagement System (AMS) immer wichtiger. Diese These wird vor allem durch zwei Entwicklungen gestützt, die sich gegenseitig bedingen:

  1. Zunehmend wissensorientierte Arbeitsprozesse rücken die Human- und Sozialressourcen in den Mittelpunkt von Wertschöpfung. Verbunden damit sind neue Belastungs- und Beanspruchungsmuster mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter und auf das „gesunde“ soziale Klima im Produktions- und Dienstleistungsprozess.

  2. Globalisierungs- und Rationalisierungsprozesse mit neuen Arbeits- und Organisationsformen steigern den Qualitäts-, Zeit- und Kostendruck mit den Anforderungen an hoher Fehler- und Störfallfreiheit, an qualitativ hochwertigen Produkten und Leistungen, an technisch stabilen und sicheren Abläufen mit möglichst wenig Unfällen und Krankheiten.

Zudem unterstreicht der Wandel von der Staatsfürsorge sowie dem staatsgestützten Sachverstand im Arbeitsschutz hin zum eigenverantwortlichen Handeln des Arbeitgebers die Notwendigkeit geeigneter Organisationsformen. Diese Änderungen und die Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes führen zu veränderten Handlungs- und Wirkungsvoraussetzungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Neue zukunftsgerichtete Arbeitsschutzstrategien, wie sie durch ein Arbeitsschutzmanagement dargestellt werden, sind in die betrieblichen Abläufe einzubinden und an die veränderten Praxisbedingungen anzupassen. Das Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bleibt jedoch das Gleiche: „Der gesunde Beschäftigte“.