Brand- und Explosionsschutz
als Teil des Arbeitsschutzes

Statue Justitia vor feuer

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“

(Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 v. 11.12.87)


Brand- und Explosionsschutzkonzept

Ein ganzheitliches Brand- und Explosionsschutzkonzept darf die einzelnen Aspekte des Brandsschutzes nicht isoliert betrachten. Vielmehr müssen alle Maßnahmen des Brandschutzes in ihrer Gesamtheit aufeinander abgestimmt und in ihrem Zusammenspiel dazu geeignet sein, sowohl die Belange des Personenschutzes als auch des Sachwertschutzes gleichermaßen zu berücksichtigen.

Diese Tatsache erfordert daher sowohl für Objekte (Maschinen und Anlagen) als auch für Industriebauten Maßnahmen zum Brandschutz. Diese ergeben sich daraus, dass

  1. Industriebauten als bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung dem Baurecht unterliegen und daher eine Gefährdung des öffentlichen Lebens zu vermeiden ist,
  2. die vorhandenen Sachwerte in Form der Gebäude, Maschinen und Produkte gegen Schäden versichert werden und die Prämiengestaltung der Sachversicherer auch vom PML (probably maximum loss) abhängen und
  3. der Betreiber ein ökonomisch motiviertes Eigeninteresse hat, Betriebsunterbrechungen zu vermeiden bzw. zu minimieren, um so seinen Markt bedarfsgerecht zu bedienen.

Naturgemäß haben die oben genannten Interessensgruppen bei den umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen bezüglich der Schutzziele Personenrettung und Sachwertschutz unterschiedliche Präferenzen. Bei aller Sorgfalt lassen sich Brände jedoch nie ganz vermeiden. Es kann lediglich die Brandentstehung verzögert und die Brandauswirkung reduziert werden.