Im Bereich von Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Handel ist der Brandschutz ein Thema des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik mit den vielfältigen gegenseitigen Abhängigkeiten. Mit diesen Themen hat sich der Sicherheits- und Umweltingenieur in der beruflichen Praxis immer wieder auseinanderzusetzen. Bei der Herstellung und dem Vertrieb sind auf der Grundlage des Artikels 95 des EU Vertrages die Sicherheitsanforderungen im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, bzw. in den nachgeordneten Verordnungen festgelegt. Nach Artikel 137 des EU Vertrages gelten für die Bereitstellung und den Betrieb die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und hier insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung.

Beschaffung und Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Auf der Grundlage der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG sind die Anforderungen an Produkte umschrieben, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die den üblichen Regelungen entsprechen. Umgesetzt ist die Richtlinie im Bauproduktegesetz sowie durch die Bauordnungen der Länder bzw. nach der Industriebaurichtlinie zu beachten.