Schutzmaßnahmen 

Die Explosionsschutzmaßnahmen sind sowohl vom Hersteller nach der Maschinenverordnung (Maschinen-Richtlinie 98/37/EG) durch Geräte und Schutzsysteme entsprechend der Explosionsschutzverordnung (Explosionsschutz-Richtlinie 94/9/EG) als auch durch den Betreiber nach der Betriebssicherheitsverordnung (Mindestanforderungen zum Explosionsschutz Richtlinie 1999/92/EG) durchzuführen. Die hierzu notwendigen Kenngrößen sind in der Tabelle 2 gelistet.

Schutzmaßnahme

Kenngröße

Vorbeugender Explosionsschutz – Betreiber

Ersatz

Brennverhalten Flammpunkt

Konzentrationsbegrenzung
Freisetzungspotential

Flammpunkt, Dichte bezogen auf Luft
Untere Explosionsebene, Obere Explosionsebene

Inertisierung

Sauerstoffgrenzkonzentration

Vermeiden von Zündquellen

Mindestzündtemperatur, Mindestzündenergie
Leitfähigkeit (elektrostatisches verhalten)

Konstruktiver Explosionsschutz – Hersteller

Eyplosionsfeste Bauweise

Maximaler Explosionsüberdruck

Explosionsunterdrückung

Maximaler zeitlicher Druckanstieg und maximaler Explosionsüberdruck

Explosionsdruckentlastung

Maximaler zeitlicher Druckanstieg und maximaler Explosionsüberdruck

Explosionstechnische Entkopplung

Entkopplung, Grenzspaltweite

Kenngrößen zu Schutzmaßnahmen des Explosionsschutzes

Auswirkungen von Explosionen verringern

Schutzeinrichtung zur Verringerung der Auswirkung einer Explosion sind Einrichtungen, die den Aufbau eines unzulässig hohen Druckes bei Brennstoffexplosionen in Behältern unterbinden. Dieses geschieht durch:

Explosionsunterdrückungsanlagen verhindern nicht das Auftreten einer Explosion, sondern begrenzen ihre Auswirkungen räumlich auf den geschützten Apparat. Die Flammen werden bereits im Anfangsstadium der Explosion gelöscht.

Hierdurch werden die zu schützenden Anlagen vor einer Zerstörung und die im Anlagenbereich befindlichen Personen vor Schaden bewahrt.

Druckbehälter mit kennzeichnung der Schutzsysteme

Prinzip und Wirkungsweise von Schutzsystemen