Die Explosionsschutzmaßnahmen sind sowohl vom Hersteller nach der Maschinenverordnung (Maschinen-Richtlinie 98/37/EG) durch Geräte und Schutzsysteme entsprechend der Explosionsschutzverordnung (Explosionsschutz-Richtlinie 94/9/EG) als auch durch den Betreiber nach der Betriebssicherheitsverordnung (Mindestanforderungen zum Explosionsschutz Richtlinie 1999/92/EG) durchzuführen. Die hierzu notwendigen Kenngrößen sind in der Tabelle 2 gelistet.
Schutzmaßnahme |
Kenngröße |
|---|---|
Vorbeugender Explosionsschutz – Betreiber |
|
Ersatz |
Brennverhalten Flammpunkt |
Konzentrationsbegrenzung |
Flammpunkt, Dichte bezogen auf Luft |
Inertisierung |
Sauerstoffgrenzkonzentration |
Vermeiden von Zündquellen |
Mindestzündtemperatur, Mindestzündenergie |
Konstruktiver Explosionsschutz – Hersteller |
|
Eyplosionsfeste Bauweise |
Maximaler Explosionsüberdruck |
Explosionsunterdrückung |
Maximaler zeitlicher Druckanstieg und maximaler Explosionsüberdruck |
Explosionsdruckentlastung |
Maximaler zeitlicher Druckanstieg und maximaler Explosionsüberdruck |
Explosionstechnische Entkopplung |
Entkopplung, Grenzspaltweite |
Kenngrößen zu Schutzmaßnahmen des Explosionsschutzes
Schutzeinrichtung zur Verringerung der Auswirkung einer Explosion sind Einrichtungen, die den Aufbau eines unzulässig hohen Druckes bei Brennstoffexplosionen in Behältern unterbinden. Dieses geschieht durch:
druckfeste Bauweise,
kontrollierte Entlastung oder
Unterdrückung der anlaufenden Explosion und
Entkopplung der Anlage von anderen gefährdeten vor und nachgeschalteten Anlageteilen.
Explosionsunterdrückungsanlagen verhindern nicht das Auftreten einer Explosion, sondern begrenzen ihre Auswirkungen räumlich auf den geschützten Apparat. Die Flammen werden bereits im Anfangsstadium der Explosion gelöscht.
Hierdurch werden die zu schützenden Anlagen vor einer Zerstörung und die im Anlagenbereich befindlichen Personen vor Schaden bewahrt.
Prinzip und Wirkungsweise von Schutzsystemen